Das neue Heizungsgesetz – Wie geht das?

Infoveranstaltung zum Gebäudeenergiegesetz am 12.9. im Gemeinschaftshaus Unterumbach

Inhalt:

  1. Warum müssen wir handeln?
  2. Das Gebäudeenergiegesetz und die kommunale Wärmeplanung
    So geht der Heizungsumstieg sozial gerecht
  3. Technologien zur Umsetzung
  4. Wärmepumpen im Altbau
    Meine Freundin – die Wärmepumpe

Das neue Heizungsgesetz ist Teil der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die die Bundesregierung beschließen will1. Das Ziel ist es, den Klimaschutz im Gebäudebereich zu verbessern und die Wärmewende voranzubringen2. Das Gesetz sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden muss2. Das bedeutet, dass Öl- und Gasheizungen sowie andere fossile Brennstoffe nicht mehr erlaubt sind1. Bestehende Heizungen können aber weiterlaufen und repariert werden bis zum 31. Dezember 20441.

Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern und sozial gerecht zu gestalten, gibt es verschiedene Fördermaßnahmen und Ausnahmeregelungen2. Zum Beispiel können Eigentümer von einer steuerlichen Absetzbarkeit profitieren, wenn sie ihre Heizung modernisieren1. Außerdem gibt es Zuschüsse für den Einbau von Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen2. Die Kommunen sollen zudem eine Wärmeplanung erstellen, die die lokalen Gegebenheiten berücksichtigt und individuelle Lösungen für jedes Gebäude anbietet2.

Eine der Technologien, die zur Umsetzung des neuen Heizungsgesetzes beitragen können, sind Wärmepumpen. Wärmepumpen nutzen die Umweltwärme aus Luft, Wasser oder Erde, um sie in nutzbare Wärme für Heizung und Warmwasser umzuwandeln3. Wärmepumpen sind nicht nur klimafreundlich, sondern auch effizient und kostensparend. Sie können sowohl in Neubauten als auch in Altbauten eingesetzt werden, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind3.